Reisen und Auslandsaufenthalte

Sportreisen

Das CvO hat sich dazu entschlossen, in der Mittelstufe zwei Sportreisen anzubieten, die die fehlende dritte Sportstunde kompensieren. Diese Organisationsweise ermöglicht es, auch Sportarten anzubieten, die im Rahmen des Schulsportunterrichts nicht angeboten werden könnten. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen – mit Blick auf ein Sportprofil in der Oberstufe – ein möglichst breitgefächertes Sportangebot in der Mittelstufe anzubieten, in dem Schüler*innen ihre Fertigkeiten und Interessen ausprobieren können. Eine andere Facette dieses Ansatzes zeigt sich im Leistungsförderungsangebot Hockey und Handball im Wahlpflichtbereich III.

Die Segelreise in Klasse 8
Die Klassenreise der 8. Klasse ist eine Segelreise. Sie findet traditionell im norddeutschen Raum statt. Die Segelreise wird in der Projektwoche vor den Sommerferien durchgeführt;  sie dauert fünf Tage und schließt mit einer kleinen Prüfung und einem Segelschein für Binnengewässer ab.

Die Skireise in Klasse 10
Die Skireise in Klasse 10 ist keine verpflichtende Reise. Sie findet im Januar als Stufenreise statt . Schüler*innen, die nicht teilnehmen, absolvieren in dieser Zeit ein Praktikum. Reiseziel ist der „Große Arber“ im Bayerischen Wald.

Das CvO stellt die Ausrüstung (Ski, Schuhe) zur Verfügung.

Austauschreisen

Für sprachinteressierte Schüler*innen bietet das CvO Austauschreisen nach England, Frankreich und Spanien sowie eine Rom- oder Pompeii-Reise für die Lateinschüler*innen an.

Auslandsaufenthalte

Das CvO unterstützt und fördert den Auslandsaufenthalt, indem es Schüler*innen und Eltern, die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, hinsichtlich der Modalitäten berät. Auch die Frage, wann der geeignete Zeitpunkt im Interesse des/der Schüler*in ist, kann im Gespräch mit Frau Busse, Abteilungsleitung 8-10, geklärt werden.

Voraussetzungen

  • Jeder Schüler, jede Schülerin kann ins Ausland gehen, unabhängig vom Leistungsstand.
  • Im Ausland muss regelhaft eine Schule besucht werden.
  • Über den Auslandsschulbesuch muss eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Vorgesehene Zeitspannen

  • 1. Halbjahr Klasse 10
  • 2. Halbjahr Klasse 10
  • 1. und 2. Halbjahr Klasse 10
  • andere Varianten (z.B. nach Klasse 10 ein Schuljahr – dann weiter mit Klasse 11)
  • alle von diesen Zeitspannen abweichenden Möglichkeiten müssen mit der Schule individuell geklärt werden
Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten erhalten Sie hier: