Zeugnisse, Prognosen, Versetzung

Zeugnisse
In Jahrgang 9 und 10 werden in beiden Halbjahren Zeugnisse erteilt, in Jahrgang 8 nur am Jahresende. Dort wird das Halbjahreszeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ersetzt, dem eine Notenübersicht beigefügt wird.

Prognose
Die Schüler*innen erhalten zum Ende der Klasse 8, in beiden Zeugnissen der Klasse 9 und zum Halbjahr in Klasse 10 eine Prognose über den voraussichtlich erreichbaren Schulabschluss. Sollte die Prognose im Halbjahreszeugnis der Klasse 10 MSA lauten, müssen sie an einer gesonderten Abschlussprüfung zum MSA teilnehmen.

Versetzung

Für ein versetzungsfähiges Zeugnis Ende Klasse 10 gelten folgende Notenhürden:
> Max. zweimal die Note 5 kann durch zweimal die Note 2 oder viermal die Note 3 ausgeglichen werden.
> Zweimal die Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch kann nicht ausgeglichen werden.
> Einmal die Note 6 (Leistungs 6) kann durch einmal die Note 1 oder zweimal die Note 2 ausgeglichen werden.
> Die Note 6 wegen Nichtbewertbarkeit (Leistungsverweigerung / Schwänzen) kann nicht  ausgeglichen werden und hat zur Folge, dass kein Schulabschluss erteilt werden kann.