3. Fremdsprache

Eine dritte Fremdsprache (Spanisch, Französisch) kann in Klasse 8 unter Beibehaltung der zweiten Fremdsprache aus Klasse 6 in der Forscherkursschiene gewählt werden.

Die dritten Fremdsprachen können nur bei einer ausreichenden Zahl von Interessierten eingerichtet werden.

  • Die Sprache wird im Gegensatz zu den Forscherkursen benotet.
  • Die Schüler*innen verpflichten sich mit der Wahl zur Belegung für die gesamte Mittelstufe.
  • Die Sprache wird insgesamt 135 Minuten (1,5 Langstunden) in jeder Klassenstufe unterrichtet.
  • In den Jahrgängen 8 und 9 kann kein Forscherkurs belegt werden.
  • Schüler*innen mit einer dritten Fremdsprache können in Klasse 10 keinen Wahlpflicht Kurs aus dem Bereich III wählen.

Allgemeine Regelungen zu den Fremdsprachen

  • Jede/r Schüler*in muss in der Oberstufe mindestens eine weitergeführte Fremdsprache (aus Klassen 5 oder 6) belegen.
  • Die in Klasse 6 aufgenommene zweite Fremdsprache und die in Klasse 8 neu aufgenommene dritte  Fremdsprache können erst am Ende der 10. Klasse abgewählt werden.
  • Bei Abschluss von Latein am Ende von Klasse 10 mit mindestens der Note 4 wird das Latinum vergeben.