Trainingskurse

Mit der Versetzungs- und Prüfungsordnung APOGrundStGy, die seit dem Schuljahr 2013/14 für alle Klassen gilt, gibt es in Hamburg kein Sitzenbleiben mehr zwischen Klasse 7 und 10. Deshalb sieht das Schulgesetz folgende Maßnahmen zur individuellen Lernförderung vor:

  1. Ein Lernentwicklungsgespräch mit Schüler*innen und Eltern, in dem Lernvereinbarungen abgeschlossen werden.
  2. Schüler*innen, die in einem Fach im Zeugnis die Note 4- oder schlechter haben, werden durch die Schule gefördert.

Die Förderung findet am CvO zusätzlich zum Regelunterricht statt.