Versetzung nach Jahrgang 7

Während bei der Anmeldung für die 5. Klasse das Elternwahlrecht gilt und die Schulen nur beratende Funktion haben, müssen die Schüler bei der Versetzung nach Jahrgang 7 bestimmte Notenkriterien erfüllen. Für die Versetzung in die 7. Klasse des Gymnasiums gilt:

  • Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen mindestens mit 4- bewertet sein. In diesen Fächern kann eine 5 nicht ausgeglichen werden.
  • Der Durchschnitt aller übrigen Fächer muss mindestens die Note 4- betragen. In den übrigen Fächern können max. zwei 5 durch zwei 3 ausgeglichen werden, z.B. kann eine 5 in Geschichte mit einer 3 in Musik ausgeglichen werden.

Werden diese Kriterien erfüllt, erfolgt die Versetzung nach Klasse 7 des Gymnasiums, anderenfalls wird der Schüler an eine Stadtteilschule versetzt.

Im Halbjahreszeugnis der Klasse 6 erhalten die Schüler die Prognose, ob die Versetzung voraussichtlich nach Jahrgang 7 des Gymnasiums oder der Stadtteilschule erfolgen wird. Ist die Versetzung in die 7. Klasse des Gymnasiums nach dem aktuellen Leistungsstand ausgeschlossen, erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Halbjahreszeugnis. Wir unterstützen Schüler und Eltern bei Fragen rund um die Versetzung und stehen selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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