Aufenthalte sind regelhaft möglich in den beiden Halbjahren Klasse 10, im ganzen Jahr Klasse 10 und zwischen Klasse 10 und 11; davon abweichende Zeiten sind individuell mit Frau Busse (Abteilungsleitung 8-10) zu klären.
- Austausche sind privat, über eine Organisation oder ein Behördenprogramm möglich.
- Bedingung für jeden Auslandsaufenthalt ist der Schulbesuch vor Ort.
- Die Beurlaubung wird für längstens ein Jahr ausgesprochen.
- Ein formloser Antrag auf Beurlaubung muss rechtzeitig (mindestens ein halbes Jahr vor Beginn der Maßnahme) schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Verantwortliche am CvO ist hierfür Frau Busse (Abteilungsleitung 8-10).
Wichtiger Hinweis: Bei den folgenden sieben Austauschorganisationen liegt die Genehmigungszuständigkeit direkt bei der Schulleitung:
- AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
- Aubiko e.V.
- Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU)
- Experiment e.V.
- Open Door International e.V.
- Partnership International e.V.
- Rotary Jugenddienst Deutschland e.V.
Bei individuellen Gastschulaufenthalten im Ausland, d.h. sollte der Austausch nicht über eine der oben genannten Austauschorganisationen organisiert werden, wird der Antrag von der Schule an die zuständige Schulaufsicht zur Genehmigung weitergegeben.
Nach unseren Erfahrungen folgt die Schulaufsicht unseren Empfehlungen, ob ein/e Schüler/in ins Ausland gehen kann oder nicht – und hier sind für uns nur pädagogische Entscheidungen maßgeblich und nicht die Auswahl der Organisation.
Der Unterschied zwischen beiden Verfahren ist lediglich, dass bei den nicht oben erwähnten Organisationen die Akten noch einmal über den Schreibtisch der Schulaufsichten laufen.
⇒ Weitere Informationen finden Sie hier