Mit der Versetzungs- und Prüfungsordnung APOGrundStGy, die seit dem Schuljahr 2013/14 für alle Klassen gilt, gibt es in Hamburg kein Sitzenbleiben mehr zwischen Klasse 7 und 10. Deshalb sieht das Schulgesetz folgende Maßnahmen zur individuellen Lernförderung vor:
- Ein Lernentwicklungsgespräch mit Schüler*innen und Eltern, in dem Lernvereinbarungen abgeschlossen werden.
- Schüler*innen, die in einem Fach im Zeugnis die Note 4- oder schlechter haben, werden durch die Schule gefördert.
Die Förderung findet am CvO zusätzlich zum Regelunterricht statt.