Der mittlere Bildungsabschluss (MSA) kann an Gymnasien auf zwei Arten erreicht werden:
- Durch ein versetzungsfähiges Zeugnis in die Oberstufe
- Durch die Teilnahme an der MSA-Prüfung, wenn die Versetzung in die Oberstufe gefährdet ist (Prognose im Halbjahreszeugnis 10) und durch eine Umrechnung der Zeugnisnoten am Ende der 10. Klasse
→ Wer die Prüfung zum MSA schuldhaft versäumt oder auf Grund von unentschuldigtem Fehlen in einem der zu prüfenden Fächer am Ende des Schuljahres nicht bewertet werden kann, erhält kein Wiederholungsrecht und keinen Schulabschluss, wenn er nicht in die Oberstufe versetzt wird.
Maßgeblich für die Erteilung des mittleren Bildungsabschlusses ist das Zeugnis der 10. Klasse. Hier werden die erreichten Noten nach einem festgelegten Schlüssel auf den mittleren Abschluss umgerechnet. Die Gymnasialnoten verbessern sich dort um eine Note (Ausnahme: Note 6 wird nicht umgerechnet), sodass ein/e Schüler*in zwar den mittleren Abschluss erreichen kann, jedoch nicht die Berechtigung zum Übertritt in die Oberstufe. Hierfür ist aber die Teilnahme an der MSA-Prüfung unabdingbar. Ohne diese Prüfung haben Schüler*innen mit einem nicht versetzungsfähigen Zeugnis keinen MSA. Die zweite Fremdsprache ist für den mittleren Bildungsabschluss nicht relevant.